Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sigrid Brauer public relations: living & design

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Sigrid Brauer public rela-tions: living & design - nachstehend “Agentur“ oder „wir“ genannt - ausschließlich. Abweichenden Vertragsangeboten und der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftrag-gebers wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedin-gungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenste-hender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringen.

 

2. Wir sind bemüht, entsprechend den Aufgaben- und Termin-vorgaben des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auf-trages erforderlichen personellen und sachlichen Voraus-setzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objek-tivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers bestmöglich zu vertreten.

 

II. Angebote Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderun-gen auf Veranlassung des Auftraggebers werden separat be-rechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wieder-holte Entwurfsarbeiten und vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. Unsere Angebote beinhalten die Durchführung von maximal zwei Korrekturläufen. Unsere Angebote gelten vor-behaltlich einer anderweitig vorgesehenen Bindungsfrist vier Wochen ab Ausstellungsdatum.

 

III. Agenturleistung/Vergütungspflicht/Lieferung

1. Wenn wir im Auftrag des Kunden tätig werden, so ist un-sere Tätigkeit vorbehaltlich einer abweichenden Vereinba-rung im Zweifel nach unseren Regelsätzen, zumindest jedoch angemessen zu vergüten. Der Vergütungsanspruch bleibt bei einer vereinbarungsgemäßen Leistung auch für den Fall der Nichtverwendung einer Konzeption oder Nichtdurchführung von Maßnahmen durch den Kunden bestehen. Vorentwürfe blei-ben unser Eigentum und sind auf Wunsch vom Auftraggeber herauszugeben. Sofern unsere Vergütung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die jeweils gül-tige Preisliste des Vergütungstarifes Design der Alliance of german Designers, Braunschweig (agd.de) als vereinbart.

 

2. Wir sind berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Drit-te zur Leistungserbringung heranzuziehen. Die Verantwort-lichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.

 

3. Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein verbindlicher Termin verein-bart ist. Die Erteilung einer etwaigen Garantie durch uns bedarf der Schriftform unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“.

 

4. Bei Auflagenproduktionen gelten Mehr- oder Minderliefe-rungen bis zu 10 % der bestellten Auflage als ordnungsge-mäße Erfüllung. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

5. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, technisch bedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstige Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Auflagenpro-duktion gelten nicht als Mangel.

 

IV. Abnahmeverzug Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so ste-hen der Agentur die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag auch nur teilwei-se zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Scha-denersatz zu verlangen.

 

V. Urheber-, Nutzungsrechte, sonstige Rechte 1. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung eingeräumt. Im Übrigen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Leistungen und Arbeitsergebnissen beim jeweiligen Rechtsinhaber. Eine Be-arbeitung der von uns erbrachten Leistungen ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Sämtliche etwaig vereinbarten Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung. Bei einer über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Nutzung ist der Auftraggeber zur Unterlassung der Übernutzung, jedoch auch zur Zahlung einer angemessenen Mehrvergütung verpflichtet. Die Mehrvergütung beträgt zumindest 200 % der auf Grundlage der jeweils gültige Preisliste des Vergütungstarifes Design der Alliance of german Designers, Braunschweig (agd.de) zu entrichtenden Vergütung. 2. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit unserer Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wir haften für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir sind jedoch nicht zur rechtlichen Prüfung der von uns erbrachten Leistungen verpflichtet und empfehlen dem Auftraggeber ausdrücklich eine gesonderte Prüfung vor der Nutzung. Dies betrifft insbesondere mögliche Verletzungen Rechter Dritter, welche durch die Nutzung der Arbeitsergebnisse erfolgen können. 3. Der Auftraggeber erwirbt vorbehaltlich einer ab-weichenden schriftlichen Vereinbarung stets nur Rechte an den Endergebnissen unserer Leistungen, nicht aber an Entwurfsfassungen oder den intern zur Bearbeitung angelegten Dokumenten und elektronischen Dateien, hinsichtlich welcher weder ein Einsichtsrecht noch ein Herausgabeanspruch des Auftraggebers besteht.

 

VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber hat uns alle zur sachgemäßen Ver-tragserfüllung erforderlichen Informationen und Ma-terialien fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Vorlagen, Zulieferungen und sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers unterliegen keinerlei Prüfungspflicht durch uns.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns nur solche Vorlagen zu übergeben, die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von allen etwaigen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.

 

3. Der Auftraggeber übersendet der Agentur kostenfrei jeweils 3 Belegexemplare veröffentlichter Arbeitser-gebnisse der Agentur (insbesondere Flyer, Broschüren und andere Printmedien) soweit ihm die Arbeitsergebnisse nicht von der Agentur zugeschickt wurden.

 

VII. Zahlung und Fälligkeit

 

1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu fordern und unsere Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen.

 

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

 

4. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht.

 

5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zu-rückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

VIII. Mängelhaftung

 

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Liefe-rungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Druckfreigabe oder etwaige Beanstandungen sind unter Rückgabe der für den Druck erforderlichen oder beanstandeten Arbeitsergebnisse gegenüber uns zu erklären. Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung er-klärt hat. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche.

 

2. Nach erfolgter Produktionsfreigabe durch den Auftragge-ber sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Wir haften nicht für vom Auftragge-ber übersehene Fehler. Material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen Entwürfen/Andrucken und Endprodukten gelten nicht als Mangel.

 

3. Für auf Veranlassung des Auftraggebers in die Leis-tungserbringung einbezogene Dritte, insbesondere deren Leistungen, übernehmen wir keine Haftung. Druckaufträge oder sonstige Produktionsleistungen werden von uns ledig-lich namens und im Auftrage sowie auf Rechnung des Auf-traggebers vermittelt.

 

IX. Sonstige Haftung 1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzan-sprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, sei-ner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru-hen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Er-füllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haf-ten wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Die Einschränkungen der vorstehenden Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie un-sere Haftung für etwaig übernommene Garantien bleiben un-berührt. 5. Unsere Vertragspflichten bestehen ausschließlich gegen-über dem Auftraggeber unter Ausschluss der Einbeziehung Dritter. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Haftung für die Erfüllung oder sonstige etwaige Pflicht-verletzungen.

 

X. Referenzen und Kennzeichnung Wir sind berechtigt, die von uns entworfenen oder reali-sierten Arbeiten mit Agenturnamen oder -zeichen zu verse-hen, in sonstiger geeigneter Weise auf die Agentur hinzu-weisen und die Arbeitsergebnisse im Rahmen unserer Eigen-werbung (insbesondere auch im Internet), insbesondere als Referenz, unter Nennung des Auftraggebers zu verwenden.

 

XI. Verwahrung/Versand/Versicherung

 

1. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht für Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnisse des Auftraggebers, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht zurückverlangt hat. Die uns vom Auftraggeber überlassenen Gegenstände und Unterlagen werden vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, werden von uns – soweit wir für den Schaden nach diesen Geschäftsbedingungen aufzukom-men haben - nur bis zur Höhe des Materialwertes ersetzt.

 

2. Lieferungen gelten ab Sitz der Agentur. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers.

 

XII. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung und Weitergabe, Auf-rechnung

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen an den Auf-traggeber gelieferten Arbeitsergebnissen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber in laufende Rechnung gebucht werden (Kontokorrent-Vorbehalt).

 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

 

3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

XIII. Wirksamkeit 1. Eine zugunsten des Auftraggebers abweichende Handhabung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keinen Rechtsanspruch auch für zukünftige Aufträge. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

 

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.